Parteien BEKLEIDEN FALSCHE POSITIONEN ALS ORGANISATOREN VON STAATSGEWALTEN !!
 

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Wer    Politik als Herrschaftsorganisation    denkt und ausagiert (sehen möchte). . . ,  
–   für den sind auch    P a r t e i e n    Herrschafts-Faktoren. . .

 
Wer hingegen    Gesellschaften als lebendigen Organismus    denkt, dessen Teile in    k e i n e m     wechselseitigen Herrschaftsverhältnis stehen sollten, . . .

. . . sondern ihren jeweiligen inneren wie äußeren Austausch auf das
Vielschichtigste untereinander möglichst lebendig   – also variantenreich –   aus sich heraus regelnd vollziehen  (wenn wir sie lassen !),   ohne dass dabei so etwas wie Herrschaftsverhältnisse am Werk wären . . ., 
 
–   für den können    P a r t e i e n    einfach nur   horizontbildende Mit-Kommunikations-Funktionen haben. . .

D a n  n    bedingen einfach jeweils auf Art X  vollzogene bzw. sich
entwickelnde Lebensweisen und -Bedingungen andere Abläufe als andere . . .  
–  Ballancefindungen erfolgen schwingend. . .     –  also nicht dominant bürokratisch oder partei- bis lobby-bestimmt wie zumeist, wenn Menschen bisher Regelgefüge errichten. . .  !


 
PARTEIEN  wie bisher   mit   V o l k s v e r t r e t u n g s – F u n k t i o n e n   verbunden zu sehen und zu verbinden,  . . .
. . .  das entstammt machtpolitischem   – so oder so  . . . kratischem/. . .archischem –   Erzwingungs-Denken . . . 
–   kann also nur zur Bildung von   M a c h t – U n w u c h t e n   verführen. . .
Fatalerweise heißt es aus solchen Horizonten heraus zu den Partei-Funktionen im Parteiengesetz :

§ 1 (2)  ". . . sich durch Aufstellung von Bewerbern an den Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden beteiligen, auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluß nehmen, die von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozeß der staatlichen Willensbildung einführen. . . "

und in
§ 2 (1):  "(1) Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluß nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Mitglieder einer Partei können nur natürliche Personen sein."




. . .  deshalb:    25.11.2019  gw /   AUTOPOIETIE statt …KRATIE
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W i e   w ä r e   e s,     w i r   b e g r i f f e n    angesichts der Gesetzes – und Verordnungs-Ungetüme, die wir seit Jahrzehnten babelgleich türmen, so dass vorne und hinten immer weniger zusammenpasst und alle auf erleichternde Algorithmen hoffen, oft ohne auch nur zu ahnen, welchen Steuerungs-Ungetümen sich sich und alle damit ausliefern. . . , 

–   wie wäre es, wir begriffen, . . .
. . .    d a s s    wir dringend   a n d e r e     R e k r u t i e r u n g s – S t r u k t u r e n    für unsere Volksvertreter/innen brauchen als bisher   !  !    !

 
. . .    –    w i e   w ä r e   e s,   wenn wir als Wähler ganz gezielt ausschließlich   d i e   M e n s c h e n    w ä h l t e n,  die uns überzeugen damit,   w i e    sie im Vorfeld von Wahlen bzw. als aktuelle Mandatsträger   u n s e r e    jeweils wohlabgewogenen    F r a g e n   b  e  a n t w o r t e n. . .   und unsere mitbürgerliche Diskurs-Partnerschaft suchen?
–   darunter sicher auch Fragen zu persönlichen Partei-Horizonten und  -Bindungen. . .
–   und selbstredend solche zu sonstigen Verbands-Bindungen und -Aktivitäten. . . 
(Wahrhaftigkeitsverstöße hätten hier, spätestens sobald gerichtlich erwiesen, zum automatischen Verlust von Bewerberstatus bzw. Mandat zu führen !)
–    und nicht zuletzt solche zu Bildungs- Berufs- und Milieu- und sonstigen Welt- bzw. Amts-Erfahrungen und daraus bezogenen politischen Impulsen und konkreten Gestaltungs-Vorstellungen für Bereich A-X. . .
. . .  und wenn einfach die/der mit den meisten Stimmen gewählt wäre  –  und bei Nachrüch-Bedarf die/der mit den nächstmeisten Stimmen nachrückte. . .


. . .    –    w i e   w ä r e   e s,   wenn wir   p o l i t i s c h e n   B a s i s – B e z u g   nicht dadurch kompliziertest herbeizukonstruieren trachteten, dass wir ständig alle und jeden über heftigst bürokratisierte Partizipationsabläufe als Mandats-Imperatoren in Anspruch nehmen zu wollen propagierten . . .
–   sondern   w e n n   w i r    mit der Errichtung von   k o m m u n i k a t i o n s f ö r d e r n d e n     W A H L K R E I S – P L A T T F O R M E N     die jeweiligen Wahlkreisbürger, die Leute mit Lust auf ein künftiges Abgeordneten-Mandat und die aktuellen Mandatsträger/innen. . . 
. . .   i n    lebendigem   A u s t a u s c h   h i e l t e n    über die je sich entwickelnden Anregungspotentiale vor Ort und aus den übergeordneten politischen Einheiten zurück. . .  ?



 
Das offenbar beliebte Mantra vom ´Imperativen Mandat´ konterkariert in meinen Augen die Funktion eines Parlaments, dessen Abgeordnete   d a s   gemeinsam und entscheidungs-offen zu erörtern hätten,  was die Wähler von Wahlkreis X schließlich gerne ggf. anders geregelt gesehen hätten als die Wähler von Wahlkreis Y usf..

PARLAMENTS-BERATUNGEN   s o l l t e n    das je ortsspezifisch Vorbeleuchtete und Gewünschte   i n   e i n e n   unmittelbar    a l l e    A s p e k t e   sorgsam   z u s a m m e n f ü h r e n d e n   A u s t a u s c h   b r i n g e n, . . .
. . . um es   a m   E n d e    möglichst   w e i t e r e n t w i c k e l t   konsensierend abzustimmen  –    v e r m i t t e l s    d e s    einzelnen, ja seiner persönlichen Horizonte und Diskurs-Fähigkeiten wegen vor Ort gewählten   A b g e o r d n e t e n. . .   !! 
. . .   verwechseln wir hier und anderswo Menschen bitte nicht mit Prozessoren . . . !
. . .   und bestehen wir auf der Erwartung an gewählte Abgeordnete, dass sie die jeweils angebrachten Argumente und Verhältnisse sorgfältiger und informierter erörtern und konsensieren, als das für letzthändige Abstimmungen seitens der Gesamtwahlberechtigen (wie von  Siber im oben verlinkten  Interview skizziert) je auch nur annäherungsweise erreichbar wäre. . . 

–  Volksbegehren und Volksentscheide sind etwas für die großen Themen von Krieg und Frieden bzw. für Veränderungen in irgendwelchen System-Prinzipien, nicht für  den breiten Regelungsbedarf. . ., meine ich.  
Das Verhältns von Basis/Bevölkerung und Abgeordneten muss in erster Line ein gut gepflegt kommunikatives, anregungs-orientiertes sein. . .    !
 
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Die Horizontbildungsleistungen, . . .
. . . wie sie von weltanschaulich sichtlich unterschiedlichen   P a r t e i e n    gesamtgesellschaftlich verfügbar gemacht und gehalten zu werden hätten, . . . .
. . .   wären unter den Bedingungen reiner Abgeordneten-Wahlen sogar nicht hoch genug einzuschätzen  . . .
–  neben denen der übrigen, verschiedenste gesellschaftliche Verbandsorganisationen bildenden,  gesellschaftlichen Interessengruppen. . .
Hier gälte es,  gerade auch  parteiseits  öffentliche Diskurse zu befeuern auf ein gesamtgesellschaftlich wie institutionell wechselseitiges Anregungsgefüge hin,  mit dem sich Bewerber wie aktuell jeweils Abgeordnete ins Benehmen zu setzen hätten. . .  !







 
REGIERUNGSBILDUNGSFRAGEN


 
DIE FRAGE, WIE EIN PARLAMENT    – UND IN DER FOLGE EINE DURCH DIESES PARLAMENT ZU KONSTITUIERENDE REGIERUNG –   FRUCHTBAR ARBEITEN KÖNNEN, WENN SIE SICH NICHT   – WIE HEUTE –  ZENTRAL AN DIE REGELUNGSKOMPETENZEN VON PARTEI-FRAKTIONEN LEHNEN,  LIESSE SICH    –  GGF. ETWA WIE FOLGT –     SKIZZIEREN:
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Wann und wo immer auf der hier skizzierten Basis Abgeordnetenwahlen stattgefunden hätten – ergäbe sich folgende   –  dann hoffentlich parteineurosen-freie –  AGENDA:
(Denn Bürger  wählen  auch nach heutiger Regelung Regierungen weder ab noch ins Amt.
Auf Koalitionsbildungen habenWähler/innen keinerlei Einfluss.
Das, was gewählte Abgeordnete an Arbeitsvorhaben in den Blick nehmen oder nicht, als Sache von Partei-Direktiven handhaben zu wollen, kann sich nur als täglich absurderes Machtspiel vollziehen !)
 
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–  gewählte Abgeordnete entschiedener wie annäherungsweiser
Parteizugehörigkeit sollten statt parlaments-abgeobenen Parteien-Managements für sie denkbare gemeinsame Agenden   z w a r   d u r c h a u s    gemäß den Wahlanregungen der Partei, in deren Horizonten sie mehr oder minder umfänglich evtl. in der vor ihnen liegenden Legislaturperiode arbeiten wollen, beraten  –  insofern bildeten sie künftig einfach nur lockere Parlamentarier-Gruppierungen. . .
–  eher parteienferne gewählte Abgeordnete sollten miteinander die Agenden-Horizonte, um die es ihnen geht, klären –  auch sie bildeten ggf. weitere lockere Parlamentarier-Gruppierungen. . .
–  all diese Gruppierungen hätten im Vorfeld von Regierungs-Bestellungen ergänzt durch Einzel-Impulse für sie denkbare Regierungsprogramme zu formulieren,  die damit für sie verbundenen Amtsträger-Kandidat/innen zu benennen und untereinander Tendenz-Voten zu erfragen, so dass eine tendentiell mehrheitsfähige Agenda sichtbar würde . . .


–  diese mögliche Mehrheits-Agenda, in den beiden ersten
Legislaturperioden-Monaten intensiv im Plenum durch-erörtert und zu einer A-X-Parlaments-Auftrags-Agenda verdichtet , hätte dann die Basis für je einzelne (!)  Kanzler/innen und Minister/innen- W a h l e n    (mit je absoluterMehrheit)  zu bilden (einzel-konstruktive Ersatz-Voten in späteren Konflikt-Situationen jederzeit möglich). . .  !!
–   über den Kanzler/innen-Wahlen gruppierte sich schließlich  das Parlament in je eine Regierungs- und eine Oppositions-Fraktion mit jeweils klar funktionalisierten Debattenrollen und entsprechend zu gestaltenden GO-Rechten und -Pflichten. . .


 
Die heute so penetrant alles überlagernde Frage, ob alle, die wann und wo immer für eine aktuell mehrheitsfähige Agenda stimmen, auch als hinreichend demokratisch-integer gelten und folglich auch hier und da oder gar intensiv verabredet zusammenareiten dürfen, vergiftet alles !
 
 
 
 
Meinungsfreiheit schließt auch sogenannte verfassungs- oder sonstwie eher  menschen-feindliche Ziele ein.  Wer sich im Verfolg solcher Ziele wie auch immer strafbar verhält, hat entsprechend der Gesetzeslage von der Justiz belangt zu werden.  Parlamente haben hier keine Aufgaben- oder gar Ausschliengs-Felder. . .    !
Eventuelle Gesetzeslücken oder Veränderungs-Vorhaben sind neben der Regierungskontrolle zentraler parlamentarischer Aufgabenbereich. Dabei spielen Gesinnungsfragen selbstredend eine Rolle  –  aber ausdrücklich nicht auf der Ebene persönlicher oder wie auch immer gruppenbezogener Diskreditierungs-Kämpfe. . . !
Wer seine Anliegen und Anregungen wirklich tragfähig zu begründen weiß, hat die Abwertung von Gegen-Vorschlägen nicht nötig !   Also entschiedene Konzentration auf gute Pro´s unter Abarbeitung bzw. Tragfähigkeits-Einordung von  (ggf,  – noch -) Defizitärem . . . !
In den Parlaments-Diskurs gehören wohlgeprüfte und auf Nachfrage klar belegbare Sachargumente und jeweils deutlich als solche gekennzeichnete Hypothesen unter Nennung der für diese jeweils relevanten Anhaltspunkte. . . !

Sich parlamentarisch verfassende Gesellschaften sollten jede Form von Pranger aus ihrer rhetorischen Praxis bewusstestens heraushalten und stattdessen die wechselseitige Anregungssuche in den Mittelpunkt ihres politischen und kulturellen Kommunikationsverhaltens stellen !!