Das partei-listen-bezogenen Wahlrecht, das bisher gilt, schafft und zementiert Abhängigkeiten, die den politischen Zuständen hierzulande überhaupt nicht guttun !

  •         – die Funktion von PARTEIEN sollte auf grundlegend andere Füße als die parlamentarischen gestellt werden !

  •          – und mit Blick auf eine wirkliche Eigenständigkeit von Abgeordneten brauchen wir ein reines DIREKT-KANDIDATEN-WAHLRECHT – managebar über einWAHLKREIS-PLATTFORMEN . . .

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·         Ein solcher Ansatz und Weg  erzeugte ganz unspektakulär eine bereits hochbeachtliche Machtverschiebung zugunsten von uns bürgerlichen Souveränen, klar, überschaubar, in knapper Zeit händelbar, mit gesichtswahrenden, weil versöhnungs-fördernden Effekten und ohne zähnebleckendes bis schlimmeres Aufeinanderlos !!

·         . . . Voraussetzung:  

 

GEMÄSS RALPH BOES´ VERFASSUNGSINITIATIVE :  GG ALS per VOLKSABSTIMMUNG  ZUR VERFASSUNG ERHOBEN  . . .

 - MIT GRUNDLEGENDEM VOLKSABSTIMMUNGSRECHT IN JEDER SICH ERGEBENDEN VERFASSUNGSÄNDERUNGSFRAGE !!

 

 

. . .  Hier  STÜNDE dann  ALS  1. weitere VOLKSABSTIMMUNG

EINE DIESBEZÜGLICHE WAHLRECHTSÄNDERUNG

AUF DER AGENDA  . . .