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1. Wir, die Souveräne (z.B.) der Bundesrepublik Deutschland,
ihre Bürgerinnen und Bürger, verpflichten uns namentlich zur fraglosen
Achtung der Würde a l l e r Menschen !
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2. Jede Form von
Dominanzgewinnung über andere Menschen und Staaten meiden wir deshalb,
ebenso wie manipulatorische Lenkungstechniken, die wirklicher
Erkenntnis-Gewinnung im Weg stehen !
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3. Gleichwohl ist (z.B.) die Bundesrepublik Deutschland (in
den Grenzen von 1990) das Gebiet, in dem seine Bürgerinnen und
Bürger uneingeschränkte Regelungs-Hoheit beanspruchen.
Jedem anderen
Staatsgebilde gestehen wir für seine Bürgerinnen und Bürger Gleiches zu
!

4. Wir pflegen innergesellschaftlich
wie zwischenstaatlich den Streit um Interessen, Erkenntnisse, mögliche
Vereinbarungen und Regelungen sowie Denkhorizonte - er ist
unerlässlich !
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Pranger, Verurteilungen, Sanktionsansprüche
gar schädigen ihn jedoch gegen die Interessen aller !
- Wo wir gemeinsame
Anregungslösungen nicht anzustoßen vermögen - da lassen wir
einander die Freiheit zu Alternativen ! -
Vielfalt b e l e b t -
auch wo sie vorerst nicht recht ausräumbar bedrängen sollte!

5. Zwischenstaatliche Abreden heben die lebendigen
Einzelstaatlichkeiten nicht auf. Wir handhaben sie ausschließlich
als Anregungen zu ggf. gemeinschaftlichem Tun. . .
Konkrete Abreden gelten nur bis zu ihrer Aufkündigung:
Es gilt für alle, mit denen wir politisch umgehen, jederzeitige
Assoziations- wie Dissoziations-Freiheit im Rahmen verträglicher
Fristen.
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Wir verpflichten uns, nur
Abreden zu treffen, die etwaigen späteren zeitnahen Assoziations- wie
Dissoziationswünschen nicht entgegenstehen.
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An
´Bündnis´-Abreden, die auf Dominanzen welcher Art immer zielen,
werden wir uns nicht länger beteiligen !
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Es geht uns um
größenmanie-befreite, weltweit friedfertige und kulturell aufeinander
neugierige Nachbarschaften auf Augenhöhe !
Wo sich Interessen-Konflikte keiner befriedigenden Mittelung zuführen
lassen, lassen wir einander einfach ihre Räume!

6. Gegenwehr-Erfordernisse gegen etwaige Übergriffe namentlich
anderer Staaten halten wir gewaltfrei und betreiben statt militärischer
Einrichtungen Hilfswerke - auch sabotierenden
Widerstandes.
Die Gegenwehr-Erfordernisse,
in denen andere stecken, begleiten wir u.U. auf deren Wunsch rein
mediativ !

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7. Die unerlässliche
Minimal-Bewaffnung der Polizei ist Sache staatlicher Vorgaben und
Kontrolle.
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Jeder bürgerliche
Waffenbesitz, jeder Waffenhandel ins Land hinein gar unterliegt
sofortiger entschädigungsloser Beschlagnahme und Vernichtung.
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Die überkommenen
Waffenarsenale des Landes handhaben wir ausschließlich landesintern (!)
unter staatlicher Kontrolle als Materialreservoir für zivile Bedarfe und
als Schrott.

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8. Die
bürgerlichen Souveräne der hier vorgelegten Selbstverpflichung werben
für einen am Ende entsprechend weltweiten Paradigmenwechsel:
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DENN ALLES IMPERIALE
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VERFEHLT DIE IMMENSE KREATIVITÄT
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DES ZUTIEFST LEBENDIGEN SCHWINGUNGS-
GEFÜGES,
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DAS NATUR UND
MENSCHEN-KULTUR
ZU DURCHSTRÖMEN VERMAG -
- WENN MAN ES LÄSST . . .
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Die bürgerlichen Souveräne
verleihen einem solchen Paradigmenwechsel zunächst als einzelne
Ausdruck.
Und sie streben gruppenweise darüber hinaus
(gegebenenfalls nach dem
PPP-Modell der Konzerne)
die bewusste Bildung regionaler Räume an,
in denen zunächst begrenzt flächendeckend gilt,
wozu man sich in der hier vorgelegten Charta und ihr entsprechend
folgenden Abreden namentlich ausdrücklich selbstverpflichtet -
- bis sich eines Tages die große Mehrheit der Bürgerinnen und
Bürger einer wachsenden Zahl von Staaten diesem Friedenskonzept
anschließen !
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. . A U F D A S S E I N
E N D E F I N D E ,
W A S U N S A L L E L A N G E
G E N U G
A L S I R R W I T Z I G E R L E B E N S -
V E R S C H L E I S S
I N B A N N H Ä L T . . .
!

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