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gw/ Beitrags-Chronologie
Berau, 18.12.2018

 

 

  gw/  
 
 
 
 
Man schwächte in meinen Augen das beachtliche Hebel-Potential eines ESt-, (nicht USt-), -freien BGE für die Gestaltung einer sozial wie ökologisch angemesseneren EINKOMMENS-ORDNUNG in meinen Augen erheblich, würde man mit irgendwelchen Anrechnungs-Modellen arbeiten.
(Diesbezüglich also klare Ablehnung !!)
vgl:  http://buergerbeteiligung-neu-etablieren.de/LBK/mat/denkbares%20BGE_MANIFEST.html
 
 
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Zur Erläuterung meines BIP-bezogenen BGE-Modells :
 
 
 
Es muss für meine Begriffe  ein BGE  geben mit GRUNDGESETZLICH VERBRIEFTEM RECHT auf EIN DRITTEL des jeweils erwirtschafteten BIP  (entspricht im Umfang annähernd dem heutigen Sozial-Budget).
 
Dieses BGE hätte lebenslang und bedingungslos den Grund-Lebens-Unterhalt zu gewährleisten, einschließlich wichtiger Grundsteine der Daseins-Vorsorge (Ausbildung, Gesundheits- & Pflegekosten, Grundrenten !).
Beides gehört , denke ich, würde-gemäß in der Kompetenz jede/r/s einzelnen verortet.
– vgl.: http://buergerbeteiligung-neu-etablieren.de/LBK/mat/denkbares%20BGE_MANIFEST.html
 
 
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Entsprechend sollte es grundgesetzlich verankerte BUNDESBANK-AUFGABE sein, 1/3 BIP (= derzeit ~1000 Mrd €/Jahr) monatlich als zentralbankseits zinsfrei geschöpftes Geld unmittelbar an die BGE-Berechtigten zu überweisen.
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200 Mrd vom BGE  (derzeitige Gesundheits-&Pflegekosten ~ 400 Mrd €)/   200 €/Bürger/in  sollten bürger/innen-seits an einen neu zu schaffenden PGF (ParitätischenGesundheitsFonds) gehen, gebunden an ein neues ausnahmslos gemeinnützigkeits-pflichtiges Gesundheits-&Pflegesystem !!
// davon landeten dann wiederum 15 % als USt im Staatshaushalt ( = 30 Mrd €)
 
300 €/Kind/Mon (~ 25 Mio bis 25 Jahre) vom BGE sollten Ausbildungssparverträgen vorbehalten sein = 90 Mrd
 
* vom verbleibenden monatl. verfügbaren BGE gingen damit an die Staatskasse:
USt Erw (15% von 800 €/Mon verbleibendem BGE = 120 €/USt/Mon> = 1440 €/Erw./Jahr > /~ 58 Mio/Erw = 83,5 Mrd USt/Erw /Jahr v. BGE
USt /Ki bis 25 Jahre (15% von 500 €/Mon verbleibendem BGE = 75 €/USt/Mon > = 900 €/Ki/Jahr > /~ 25 Mio/Ki = 22,5 Mrd USt/Ki/Jahr v BGE
 
 
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Das 2. BIP-DRITTEL (1000 Mrd €, bei BIP insgesamt ~ 3000 Mrd €)
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hätte über neu zu durchdenkende Besteuerungs-Strukturen in das jährliche STEUER-Aufkommen zu fließen
 
 
Staatseinnahmen dann ~:
 
30,0 Mrd USt/Gesundheit & Pflege Bürger/innen
30,0 Mrd USt/Gesundheit & Pflege Unternehmen ausgemittelt
83,5 Mrd Ust/Erw /Jahr v. BGE
22,5 Mrd USt/Ki/Jahr v BGE
=
196,0 Mrd aus dem BGE ust-steuerlich für Staatsausgaben verfügbar
 
196,0 Mrd aus dem BGE ust-steuerlich für Staatsausgaben verfügbar
300,0 Mrd   15% USt aus 2000 Mrd € (= 2/3 BIP) = 300 Mrd €
       x Mrd   ESt aus Arbeits-Einkommen ~ x % dynamisiert aus 2000 Mrd € 
                     (= 2/3 BIP)
    + x Mrd   ESt aus Vermögens-Einkommen (!) = ? – + …St ? >
    + x Mrd   Erbschaft, Gewerbe, Energie, KFZ, Grund(erwerb), …
~ 1200,0 Mrd verfügbare Staatseinnahmen/Jahr
 
(bei: Staats-Haushalts-Entlastung gegenüber heute in Höhe von ~ 250 Mrd € !! (keine RV-/ALG-/…Zuschüsse mehr ) + (bei Unternehmens-Lohn-Nebenkosten-Entlastung (RV,ALV) von ~ 70 Mrd. €)
 
 
Staatsausgaben – Verwendungs-Vorschlag z.B.:
 
1000,0 Mrd Erstattung BGE an Bundesbank
von den verbleibenden ~ 200 Mrd €:
25,0 Mrd  – für ZINSEN
40,0 Mrd  – für Exekutivaufgaben (Verwaltung, … , Polizei, Justiz,
                  Steuern&Abgaben, Strafvollzug, Bildungsstätten,
                  Lehrkräfte-Bildung, Vorgaben&Kontrolle des PGF
                  (parität.GesundheitsFonds /// zur Hälfte (200 Mrd.) pro Kopf aus
                  dem BGE zu leisten / und zur Hälfte (200 Mrd.)
                  unternehmens-seits gemäß Umsatz), …)
35,0 Mrd  – für Infrastrukturelle Eigenbetriebe (Netze (Strom, IT, Verkehr),
                  PLATTFORMEN (f. Organisation & Mediale Kommunikation von
                  Auditativen, f. Genossenschafts-Bildungen, f. Bildungs-/…
                  -Gutscheine, f. Erwerbsarbeit, …), ÖPNV,
                  Abfall-&Wertstoff-Management, …)
10,0 Mrd  – für Pensions-Versorgungs- & Übergangs-Leistungen im
                  KV-&Rentenbereich
25,0 Mrd  – für Struktur-&Raumordnungs-Konzepte & -Aufträge sowie
                  Strukturwandels-Förderungen (bes. Landwirtschaft, Bergbau,    
                  Rüstung, Renaturierungen, zu entschädigende
                  Bodenrechts-Eingriffe, Sozialwohnungs-Bau…)
28,0 Mrd  – für Bildung + Forschung, öff. Einrichtungen im Kulturbereich
  3,0 Mrd  – für Nothilfen
10,0 Mrd  – für Kooperations-BGEs an Menschen in wirtschaftlich bisher
                  benachteiligten Ländern
20,0 Mrd – für Verteidigung
= 196 Mrd €
 
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Das 3. DRITTEL des BIP ( = derzeit ~1000 Mrd €) realisierte sich als neu dynamisiert ESt-pflichtiges   ARBEITS-EINKOMMEN  – zusätzlich zum BGE.
 
 
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So konstruiert, erscheint mir ein BGE von derzeit 1000 €/Mon/Einwohner/in an (jede/n Wohnbürger/in ab dem 2. Wohnjahr und jedem mehr als 35 (?) Jahre hier Ansässigen (dann im Alter ggf. auch im Ausland) lebenslang monatl.) mit allenfalls 2-jährigem Vorlauf einführbar  –  via :
 
– GG-Erweiterung:
/Grundrecht BGE
/PGF
– schlank anzupassendes Steuersystem mit klaren Regeln insbesondere für
   Welt-Konzerne
– Übergangsregelungen für erworbene Renten- & Pensions-Anwartschaften
– weiterhin Tarif-Pflicht, Kündigungsschutz, keine sachgrundlos befristeten
  Arbeitsverträge, Recht auf Teilzeit…
– PGF-Konzept-Entwicklung und -Etablierung von ggf. 3 (?) konkurrierenden
  PGF-Institutionen
– neuer Gesetzesrahmen für KVen: nur noch Gesundheits- &
  Pflege-Zusatzversicherungen plus privaten ALV für höhere
  Arbeitseinkommen
 
 
ERGEBNIS:
eine lebenssituations-gemäß flexibel und jederzeit weitgehend absturz-abfedernd gestaltbare EINKOMMENS-ORDNUNG mit gegenüber heute verstärktem Vertragsparteien-Gewicht auf der Erwerbsarbeits-Seite… (bei entsprechenden Rechts-Vorgaben !)