10.9.2022
handyhaus.de/ 
 
 
 
 
Anregung ?
 
 
 
 
 
 
Anstehend ?
                . . .  <   Begründung.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
. . .    mögliches  Perspektiv-PROCEDERE :
______________________________________________________________



1. permanante  MASSENFLUGBLATT-AKTIONEN
     
downloads   > >
(Sept, Okt, 15.Nov 22)


2. Volksbegehren VERFASSUNGS-INITIATIVE  Ralph Boes     >
(Sept, Okt, 15.Nov 22)


3. VOLKSABSTIMMUNG
über pro MINISTERIUM   3 volks-delegierte  
Ü
B E R G A N G S - M A N A G E R       >
(Dez  22;  Amtsantritt:  15.Jan 23 )
.

4.   Demission der Bundesregierung  
(1. Jan  23)
.

5. a)   volksabgestimmte WAHLRECHTSREFORM     >
(2. Hälfte Nov 22)

:   offene DIREKTKANDIDATEN-LISTEN
für die Neuwahlen zum BUNDESTAG


  b)  Einrichtung von WAHLKREISPLATTFORMEN als  ÖFFENTLICHER DEBATTERAUM,     
>

federführend strukturiert
von einer bürgersouverän sich gründenden  Impulsgenossenschaft
´lokales B
ÜRGERWERK ´MEDIEN´´
.

6.  NEUWAHLEN
(15. Jan  23)
.
7.  wahlgemäße neue REGIERUNGSBILDUNG     2. Texthälfte:    
>
(1. März  23)

 

 
 
 
 
 
 
 
====
 
-   zu 2.  
2. Volksbegehren VERFASSUNGS-INITIATIVE  Ralph Boes     >
(Sept, Okt, 15.Nov 22)
 

.

8,2 2022  /

------------------- 

Wdh.  Verweis auf kenfm, 18.8.2021  /  ./  Unsere Verfassung | Von Jochen Mitschka
.
//  dazu:  gw  /
.
.

=  denkbar   wirk-intensive  

b a s i s  –  d e m o k r at i s c h e   

I N I T I A T I V E :    

 Ralph Boes…

.

----------------------

 

 

 

Verweis auf fairtalk, 28.7.2022   /    KURZ NACHGEFRAGT BEI RALPH BOES /ARTIKEL 20 GRUNDGESETZ

.

 
 
 
 
 
====
-   zu 3.  
3. VOLKSABSTIMMUNG über pro MINISTERIUM   3 volks-delegierte  
Ü
B E R G A N G S - M A N A G E R       >
(Dez  22;  Amtsantritt:  15.Jan 23 )
 
 
 
 
 
 
 
====
-   zu 5. a)  
5. a)   volksabgestimmte WAHLRECHTSREFORM     >
(2. Hälfte Nov 22)

:   offene DIREKTKANDIDATEN-LISTEN
für die Neuwahlen zum BUNDESTAG

 
 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das partei-listen-bezogenen Wahlrecht, das bisher gilt, schafft und zementiert Abhängigkeiten, die den politischen Zuständen hierzulande überhaupt nicht guttun !

– die Funktion von PARTEIEN sollte auf grundlegend andere Füße als die parlamentarischen gestellt werden !

 – und mit Blick auf eine wirkliche Eigenständigkeit von Abgeordneten brauchen wir ein reines DIREKT-KANDIDATEN-WAHLRECHT – managebar über einWAHLKREIS-PLATTFORMEN . . .

Ein solcher Ansatz und Weg  erzeugte ganz unspektakulär eine bereits hochbeachtliche Machtverschiebung zugunsten von uns bürgerlichen Souveränen, klar, überschaubar, in knapper Zeit händelbar, mit gesichtswahrenden, weil versöhnungs-fördernden Effekten und ohne zähnebleckendes bis schlimmeres Aufeinanderlos !!

 . . . Voraussetzung:  

 

GEMÄSS RALPH BOES´ VERFASSUNGSINITIATIVE :  GG ALS per VOLKSABSTIMMUNG  ZUR VERFASSUNG ERHOBEN  . . .

 - MIT GRUNDLEGENDEM VOLKSABSTIMMUNGSRECHT IN JEDER SICH ERGEBENDEN

 

 

VERFASSUNGSÄNDERUNGSFRAGE !!

. . .  Hier  STÜNDE dann  ALS  1. weitere VOLKSABSTIMMUNG

EINE DIESBEZÜGLICHE WAHLRECHTSÄNDERUNG

AUF DER AGENDA  . . .

 
 
 
 
 
====
-   zu 5. a)  
 
 
 
 
-   zu 5. b)   
 b)  Einrichtung von WAHLKREISPLATTFORMEN als  ÖFFENTLICHER DEBATTERAUM,      >

federführend strukturiert
von einer bürgersouverän sich gründenden  Impulsgenossenschaft
´lokales B
ÜRGERWERK ´MEDIEN´´
 
 
 

Also :

 

299 WAHLKREIS-PLATTFORM-ORGAS 

 

-   geführt von je 3 jeweils koordinationspflichtigen PF-MANAGERN

1 von ihnen jeweils  als WAHLORGANISATOR (mit Spezialbudget)

1 von ihnen jeweils als  Leiter der jeweiligen WAHLKREIS-PLATTFORM-INFORMATIVE

1 von ihnen jeweils als Mit-Verwirklicher der ZENTRALEN INFORMATIV-PLATTFORM

als Zusammenführung möglichst aller DEBATTENRÄUME  z.B. in Bonn (?)

-    souverän einsetzbares Budget  pro WK-Pf als medial-kommunikativer INFORMATIVE:   
(
15 Mio/Jahr pro WK-PF,    für alle 299:  4.5 Mrd/Jahr )

 

 
 
 
====
-   zu 7.  
 
7.  wahlgemäße neue REGIERUNGSBILDUNG     2. Texthälfte:     >
(1. März  23)
 
 
 
 
REGIERUNGSBILDUNGSFRAGEN

 
DIE FRAGE, WIE EIN PARLAMENT    – UND IN DER FOLGE EINE DURCH DIESES PARLAMENT ZU KONSTITUIERENDE REGIERUNG –   FRUCHTBAR ARBEITEN KÖNNEN, WENN SIE SICH NICHT   – WIE HEUTE –  ZENTRAL AN DIE REGELUNGSKOMPETENZEN VON PARTEI-FRAKTIONEN LEHNEN,  LIESSE SICH    –  GGF. ETWA WIE FOLGT –     SKIZZIEREN:
.
Wann und wo immer auf der hier skizzierten Basis Abgeordnetenwahlen stattgefunden hätten – ergäbe sich folgende   –  dann hoffentlich parteineurosen-freie –  AGENDA: 4
(Denn Bürger  wählen  auch nach heutiger Regelung Regierungen weder ab noch ins Amt.
Auf Koalitionsbildungen habenWähler/innen keinerlei Einfluss.
Das, was gewählte Abgeordnete an Arbeitsvorhaben in den Blick nehmen oder nicht, als Sache von Partei-Direktiven handhaben zu wollen, kann sich nur als täglich absurderes Machtspiel vollziehen !)
 

–  gewählte Abgeordnete entschiedener wie annäherungsweiser
Parteizugehörigkeit sollten statt parlaments-abgeobenen Parteien-Managements für sie denkbare gemeinsame Agenden   z w a r   d u r c h a u s    gemäß den Wahlanregungen der Partei, in deren Horizonten sie mehr oder minder umfänglich evtl. in der vor ihnen liegenden Legislaturperiode arbeiten wollen, beraten  –  insofern bildeten sie künftig einfach nur lockere Parlamentarier-Gruppierungen. . .
–  eher parteienferne gewählte Abgeordnete sollten miteinander die Agenden-Horizonte, um die es ihnen geht, klären –  auch sie bildeten ggf. weitere lockere Parlamentarier-Gruppierungen. . .
–  all diese Gruppierungen hätten im Vorfeld von Regierungs-Bestellungen ergänzt durch Einzel-Impulse für sie denkbare Regierungsprogramme zu formulieren,  die damit für sie verbundenen Amtsträger-Kandidat/innen zu benennen und untereinander Tendenz-Voten zu erfragen, so dass eine tendentiell mehrheitsfähige Agenda sichtbar würde . . .


–  diese mögliche Mehrheits-Agenda, in den beiden ersten
Legislaturperioden-Monaten intensiv im Plenum durch-erörtert und zu einer A-X-Parlaments-Auftrags-Agenda verdichtet , hätte dann die Basis für je einzelne (!)  Kanzler/innen und Minister/innen- W a h l e n    (mit je absoluterMehrheit)  zu bilden (einzel-konstruktive Ersatz-Voten in späteren Konflikt-Situationen jederzeit möglich). . .  !!
–   über den Kanzler/innen-Wahlen gruppierte sich schließlich  das Parlament in je eine Regierungs- und eine Oppositions-Fraktion mit jeweils klar funktionalisierten Debattenrollen und entsprechend zu gestaltenden GO-Rechten und -Pflichten. . .


 
Die heute so penetrant alles überlagernde Frage, ob alle, die wann und wo immer für eine aktuell mehrheitsfähige Agenda stimmen, auch als hinreichend demokratisch-integer gelten und folglich auch hier und da oder gar intensiv verabredet zusammenareiten dürfen, vergiftet alles !
 
 
 
 
Meinungsfreiheit schließt auch sogenannte verfassungs- oder sonstwie eher  menschen-feindliche Ziele ein.  Wer sich im Verfolg solcher Ziele wie auch immer strafbar verhält, hat entsprechend der Gesetzeslage von der Justiz belangt zu werden.  Parlamente haben hier keine Aufgaben- oder gar Ausschliengs-Felder. . .    !
Eventuelle Gesetzeslücken oder Veränderungs-Vorhaben sind neben der Regierungskontrolle zentraler parlamentarischer Aufgabenbereich. Dabei spielen Gesinnungsfragen selbstredend eine Rolle  –  aber ausdrücklich nicht auf der Ebene persönlicher oder wie auch immer gruppenbezogener Diskreditierungs-Kämpfe. . . !
Wer seine Anliegen und Anregungen wirklich tragfähig zu begründen weiß, hat die Abwertung von Gegen-Vorschlägen nicht nötig !   Also entschiedene Konzentration auf gute Pro´s unter Abarbeitung bzw. Tragfähigkeits-Einordung von  (ggf,  – noch -) Defizitärem . . . !
In den Parlaments-Diskurs gehören wohlgeprüfte und auf Nachfrage klar belegbare Sachargumente und jeweils deutlich als solche gekennzeichnete Hypothesen unter Nennung der für diese jeweils relevanten Anhaltspunkte. . . !

Sich parlamentarisch verfassende Gesellschaften sollten jede Form von Pranger aus ihrer rhetorischen Praxis bewusstestens heraushalten und stattdessen die wechselseitige Anregungssuche in den Mittelpunkt ihres politischen und kulturellen Kommunikationsverhaltens stellen !!
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
. . .  FRIEDEN  nämlich:
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Vorschlag einer:  


FRIEDENSPOLITISCHEN   SELBSTVERPFLICHTUNG:
 
 
 


 
 
 
 
 
 
 
 
Gabriele Weis, 2022 Bernau
 
 
 
 
 
 
 
 
 
--- gw/  philosophische GEBETE                  Mein  FRIEDENSGEBET
entstanden :   Bernau, 27.4.2018
 
 
. . .   auch heute wieder :
 
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                gw/  1999 OSTERREFLEXION